Um Leuchten und Lampen in Feuchträumen, wie zum Beispiel dem
Badezimmer, installieren zu können, gibt es Richtlinien und Normen zu
befolgen, denn dort, wo Wasser und Strom aufeinander treffen, ist
Vorsicht geboten.
Um die Installation von Leuchtkörper zu vereinfachen, unterteilt die DIN VDE 0100 -737 das Badezimmer in verschiedene Zonen (0,1,2).
Um die Raumzone 0 (Bade- und/oder Duschbereich) ausreichend auszuleuchten, dürfen nur Lampen bis 12 Volt (Schutzkleinspannung) verwendet werden, außerdem müssen diese mit der Schutzart IPX7 ausdrücklich ausgewiesen und für die Montage in Wassernähe geeignet sein.
In Raumzone 1, der Fläche, die senkrecht Dusch- und Badebereich begrenzt, müssen ebenfalls mit Schutzkleinspannungen bis 12 Volt ausgestattet sein, jedoch sollten die zu installierenden Objekte die Schutzart IPX4 (Spritzwasserschutz) aufweisen.
Ebenfalls zu beachten ist, dass in Raumzone 0 und 1 keinesfalls Transformatoren verbaut werden dürfen.
Die an die Zone 1 angrenzende Raumzone 2 sollte eine Tiefe von 60 Zentimeter aufweisen. Die dort zu installierenden Lampen oder Leuchten sollten mindestens den Schutz IP X4 aufweisen. Sofern Massagedüsen im Dusch- oder Badebereich vorhanden sind, muss der Schutz IPX5 ausgewiesen sein - hierbei handelt es sich um den sogenannten Strahlwasserschutz.
Außerhalb dieser Raumzonen (auch Schutzbereiche genannt) können alle Arten von Lampen und Leuchten installiert werden.
Zu beachten ist: In den Schutzbereichen 0, 1 und 2 ist das Anbringen von Schaltern und Steckdosen strikt verboten!
Sofern Leuchten schon einen direkten Schalter eingebaut haben, ist dies
zulässig, solange die Schutzart der Lampe dabei erhalten bleibt.
Es sollten Mantelleitungen Verwendung finden, die entweder unter oder auf Putz verlegt werden können. Eine Ausnahme stellen Stegleitungen dar, die in Feuchträumen wie dem Badezimmer, nur mindestens sechs Zentimeter unter dem Putz verlegt werden.
Dieser Gastbeitrag wurde zur Verfügung gestellt von: MALL73.de